ALT_Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der Feldenkraisausbildung Innsbruck-Tirol (Dr. Markus Aufderklamm, Bienerstraße 1, 602 Innsbruck, in Folge als FAI bezeichnet), office@feldenkraisausbildung.at

1. Geltungsbereich – diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Seminare, Informationsabende, Advanced Trainings, Lehrgänge, Fortbildungen, Schulungen, Ausbildungen und alle sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend zusammenfassend als Veranstaltungen bezeichnet), die die FAI durchführt und für die mit den Teilnehmenden kein gesonderter schriftlicher Einzelvertrag (z.B. Ausbildungsvertrag/ Enrollment) abgeschlossen wird.

Die Ausbildung orientiert sich nach den internationalen Richtlinien für Feldenkrais® Ausbildungsprogramme. Gemäß dieser Richtlinien werden die beiden Formen der Feldenkrais Methode unterrichtet, nämlich Feldenkrais® Bewusstheit durch Bewegung und Feldenkrais® Funktionale Integration. Beide Methoden dienen dem Bewusstwerden eigener Körperbewegungen sowie deren bewusster Steuerung und Änderung. Die Erkenntnisse werden vermittelt durch verbale Kommunikation und ebenso direkte Körperberührung. Die Ausbildung wird hauptsächlich in Deutscher Sprache unterrichtet. Für Ausbildungssegmente in Englischer Sprache wird orientierend Übersetzung angeboten.

Ziel der Ausbildung ist die Berechtigung des Studenten, professionell die Feldenkrais® Methode anzuwenden und als Feldenkrais® Pädagoge zu arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Ausbildungsprogramms und individueller Beurteilung durch den Veranstalter ist der Student berechtigt, die Methode Feldenkrais® Bewusstheit durch Bewegung und Feldenkrais® Funktionale Integration zu unterrichten. Die Berechtigung zur Ausbildung von Feldenkrais® Pädagogen ist ausgeschlossen. Nach Beendigung des zweiten Ausbildungsjahrs, die der Hälfte der Gesamtausbildungszeit entspricht, erhält der Student die vorläufige Berechtigung, Feldenkrais® Bewusstheit durch Bewegung, zu unterrichten, wenn er dies verlangt und der Veranstalter ihn für geeignet hält. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die Zeit der Ausbildung. Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, erlischt damit diese Berechtigung. Der Student erhält nach Abschluss der gesamten Ausbildung die Graduierung als Feldenkrais® Pädagoge, wenn der Veranstalter ihn dafür geeignet hält. Dies beinhaltet Feldenkrais® Bewusstheit durch Bewegung ebenso wie Feldenkrais® Funktionale Integration. Der Student verpflichtet sich, die Erreichung des Ausbildungszieles durch außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindende Tätigkeiten zu fördern, z. B. durch selbständiges Studium, Bücher, Übungsberichte, etc.

2. Anmeldung zu den Veranstaltungen – die Anmeldungen zu einer Veranstaltung haben schriftlich zu erfolgen (per e-Mail ist ausreichend). Jede Anmeldung ist mit dem Erhalt der von der FAI übersandten Anmeldebestätigung per e-Mail verbindlich. Anmeldungen von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur angenommen, wenn die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet alle Kosten für die Kommunikation, Administration und Organisation der Veranstaltung, für Referenten, allfällig zur Verfügung gestellte Lehr-und Lernmaterialien, sowie für die erforderliche räumliche und technische Veranstaltungsinfrastruktur. Nicht im Teilnahmebeitrag enthalten sind Reise-, Transfer- und Aufenthaltskosten. Derartige Nebenkosten sind von dem Teilnehmenden selbst zu tragen. Die im Veranstaltungsprogramm genannten Teilnahmebeiträge gelten für die jeweilige Veranstaltung, vorbehaltlich Preisänderungen (die jedoch im Nachhinein nicht erfolgen können) und vorbehaltlich Druckfehler und/oder Irrtümer. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung oder einem vorzeitigen Ausstieg ist keine Ermäßigung oder Erstattung des Teilnahmebeitrags möglich. Die Zahlung hat nach Rechnungseingang zu erfolgen. Alle Zahlungen sind so zu leisten, dass sie spätestens am Tag der Fälligkeit spesenfrei auf dem angegebenen Konto eintreffen. Bei Zahlungsverzug erinnert die FAI (Feldenkraisausbildung Innsbruck-Tirol, Dr. Markus Aufderklamm, Bienerstraße 1, 6020 Innsbruck office@feldenkraisausbildung.at) kostenfrei. Sollte es zu keiner Kommunikationsaufnahme und einer Übereinkunft über einen alternativen Zahlungsplan gekommen sein, erfolgt eine Abmeldung von der Veranstaltung.

Rücktritt –  Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist und einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen hat, hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist zur Ausübung dieses Rücktrittsrechts im Sinne des Fern- und AuswärtsgeschäfteGesetz (FAGG) beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dieses Recht besteht allerdings nicht, wenn wir – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung,  verbunden mit Ihrer Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach zur Verfügungstellung einer Bestätigung des geschlossenen Vertrages samt der Ihnen zustehenden Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger – noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist die Vertragserfüllung vollständig erbracht haben. Sollte der Verbraucher/die Verbraucherin sein/ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen und zuvor ausdrücklich sein Verlangen zur vorzeitigen Vertragserfüllung innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist erklären, so werden im Falle einer nicht vollständigen Erfüllung der Vertragsleistung dem Verbraucher die bereits erbrachten Vertragsleistungen im Vergleich zum vertragliche vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig in Rechnung gestellt bzw. von der von uns zurück zu bezahlenden Summe in Abzug gebracht. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die FAI (Feldenkraisausbildung Innsbruck-Tirol, Dr. Markus Aufderklamm, Bienerstraße 1, 6020 Innsbruck office@feldenkraisausbildung.at), mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder e-Mail ist ausreichend) über seinen Entschluss, von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesandt wird. Wenn ein Verbraucher die Verbraucherin von einem im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossenen Vertrag zurücktritt, hat die FAI ihm/ihr alle Zahlungen (mit Ausnahme des verhältnismäßig in Rechnung gestellten Betrages für bereits erbrachte Teilleistungen), die die FAI von ihm/ihr erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Verbraucherkunden bei der FAI eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die FAI dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher/die Verbraucherin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm/ihr wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Stornierung – im Falle einer Stornierung (außerhalb des 14-tätigen Rücktrittsrechts) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Teilnahmebeitrags zu leisten. Ein darüber hinausgehender bereits bezahlter Teilnahmebeitrag wird zurückerstattet. Erfolgt eine Stornierung ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn, ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe zu entrichten bzw. wird ein bereits bezahlter Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet.

Umbuchung – bei einer Umbuchung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 20% des Teilnahmebeitrags möglich und es gelten die Stornierungsbestimmungen.

Änderungen und Absagen einer Veranstaltung – aufgrund der langfristigen Planung kann das Veranstaltungsprogramm Entwicklungen und Änderungen unterworfen sein. Die FAI behält sich vor, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen bei den Terminen und Lehrenden vorzunehmen, sowie das Veranstaltungsprogramm weiterzuentwickeln, in einer anderen zumutbaren Form zu ändern und möglicherweise den Veranstaltungsort zu verändern. Die FAI behält sich weiters vor, eine Veranstaltung vor Beginn abzusagen oder (auch während einer laufenden Veranstaltung) die Veranstaltung abzubrechen bzw. einen Teil der Veranstaltung abzusagen. Eine Absage bzw. ein Abbruch können insbesondere erfolgen, wenn für die Veranstaltung die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, eine Referentin bzw. ein Referent erkrankt, sonstige Gründe es erfordern. Die Teilnehmenden werden von Änderungen bzw. Absagen ehest möglich verständigt. Im Falle der Absage einer Veranstaltung aus Gründen, die nicht der Sphäre der betreffenden Teilnehmenden zuzuordnen sind, erstattet die FAI bereits bezahlte Teilnahmebeiträge zurück. Wird nur ein Teil der Veranstaltung abgesagt, wird der aliquote Teil des Teilnahmebeitrags zurückerstattet. Über die Rückerstattung des Teilnahmebeitrags hinausgehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

3. Lehrmaterial – Stellt die FAI Lernunterlagen (wie Skripten, Artikel, Audiodateien, Videodateien, Audio- und Videoscreenings, etc. ) bereit, so dürfen diese von den Teilnehmenden nur für den eigenen (persönlichen) Gebrauch verwendet werden. Daher ist zum Beispiel das Bearbeiten, Übersetzen oder Weitergeben an Dritte der bereitgestellten Lernunterlagen oder von Teilen davon nicht gestattet. Auch die Nutzung der Lernunterlagen für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet

4. Teilnahme – Die Teilnehmenden an einer Veranstaltung erhalten grundsätzlich eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung ist, dass der Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen hat und den Teilnahmebeitrag bezahlt hat. Der Student verpflichtet sich, sein Fehlen an Unterrichtstagen zu entschuldigen. Die Ausbildungsleiter halten die Fehltage des Studenten fest. Fehlt der Student mehr als 10 Unterrichtstage während der Ausbildung oder mehr als 5 Unterrichtstage während eines Ausbildungsjahres, so ist er verpflichtet, nach Rücksprache mit dem Ausbildungsleiter diesen versäumten Unterricht in einer vom Veranstalter organisierten  Ausbildung oder Kooperationspartnern nachzuholen. Falls übermäßiges Fehlen den Lernfortschritt des gesamten Kurses gefährdet, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Studenten die Teilnahme an den Unterrichtskursen zu untersagen. Sollte dies das Erreichen des Ausbildungsziels verzögern, so trägt der Student dieses Risiko.

Der Student erhält mindestens 12 Einzellektionen der Methode Feldenkrais® Funktionale Integration. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, diese Lektionen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten zu legen. Dem Studenten entstehen für die Einzellektionen keine zusätzlichen Gebühren.

Gemäß der internationalen Richtlinien für Feldenkrais® Ausbildungsprogramme muss die Ausbildung innerhalb von 7 Jahren abgeschlossen werden und mindestens 36 Monate dauern, mit insgesamt 160 Unterrichtstagen und 800 Unterrichtsstunden. Der Unterricht ist zu bestimmten Urzeiten festgelegt. Die einzelnen Ausbildungstrainer können von den vorgegebenen Zeiten nach eigenem Ermessen abweichen. Änderungen der Unterrichtstage und Unterrichtszeiten bleiben vorbehalten. Der Student hat keinen Anspruch auf bestimmte Trainer. Die Erteilung des Unterrichts ist keine persönliche Schuld des Veranstalters.

5. Sorgfaltspflicht – Die FAI erbringt alle Leistungen in professioneller Weise und mit angemessener Sorgfalt, haftet jedoch nicht für den Eintritt eines bestimmten persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs. Entspricht die von der FAI erbrachte Leistung nach Art, Inhalt oder Umfang objektiv nicht der Vereinbarung, so hat der Teilnehmer nur das Recht, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu verlangen. Die FAI sowie deren Mitarbeiter und Gehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Generell haftet die FAI sowie ihre Mitarbeiter und Gehilfen nicht für durch Dritte verursachte Schäden. Insbesondere wird keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Wert-/Gegenstände der Teilnehmenden übernommen. Die Teilnehmenden haben die Veranstaltungsstruktur (Räume, Gebäude, Ausstattung, Lehrmittel, etc.) pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden zu ersetzen.

6. Datenschutz – die FAI verpflichtet sich, die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten. Die Mitarbeiter der FAI behandeln personenbezogenen Daten der Teilnehmenden vertraulich und geben sie nur dann weiter an Dritte, die nicht zur FAI gehören (z. B. Feldenkraisverband Österreich, FVÖ, European Feldenkrais Accreditation Board, EuroTAB, etc.), wenn dies – z. B. für das Ausstellen von Zertifikaten oder aufgrund internationaler Regulierungen – erforderlich ist.

7. Allgemeine Bestimmungen – es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diese AGB und den Teilnahmevertrag wird das sachlich zuständige Gericht Innsbruck/Tirol vereinbart. Davon abweichend ist Gerichtstand für Klagen gegen Verbraucherinnen oder Verbraucher gemäß §14 KSchG deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort, sofern dieser im Innland liegt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die Bestimmungen dieser  AGB nur soweit, al ihnen nicht zwingende Regelungen des KSchG entgegenstehen.

8. Kündigung – Der Ausbildungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.6. und 30.12. eines jeden Jahres ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels Einschreiben schriftlich zu erfolgen. Die Kursgebühren werden anteilig erstattet. Der Vertrag ist ohne Einhaltung einer Frist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort kündbar. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: Der Student beeinträchtigt nachhaltig den Unterrichtsverlauf. Der Student macht in dem Gesundheitsfragebogen falsche Angaben. Der Student handelt nachhaltig den Anweisungen des Trainers oder Ausbildungsleiters zuwider. Der Student gefährdet die Gesundheit des Trainers oder anderer Studenten. Audio- oder Videoaufzeichnungen werden ohne Genehmigung verwendet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise in den Verkehr gebraucht. Im Fall einer fristlosen Kündigung hat der Student keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

9. Haftung – Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Student nimmt an den Kursen auf eigene Gefahr teil. Er willigt in die ausbildungsbedingte Berührung seines Körpers durch den Ausbildungstrainer, die Ausbildungsmitarbeiter und Ausbildungsteilnehmer ein. Die Haftung des Veranstalters ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Schäden auf falschen Angaben im Gesundheitsfragebogen beruhen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Unterrichtsinhalte. Er haftet ebenfalls nicht dafür, dass der Student in seinem Herkunftsland nach Abschluss der Ausbildung als FELDENKRAIS® Pädagoge praktizieren kann. Falls das Seminar in Englischer Sprache unterrichtet wird, so haftet der Veranstalter nicht für die Beeinträchtigung oder Vereitelung des Ausbildungszieles durch Schwierigkeiten des Studenten bei der Beherrschung der Englischen Sprache.

10. Der Student verpflichtet sich, während der ersten 80 Unterrichtstage nicht damit zu werben, die Methoden FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung und FELDENKRAIS® Funktionale Integration zu unterrichten. Nach 80 Unterrichtstagen kann der Student die Methode FELDENKRAIS®  Bewusstheit durch Bewegung unterrichten, wenn ihm dazu von den Veranstaltern die vorläufige Berechtigung erteilt wird. Er darf dann nur den Titel FELDENKRAIS® Pädagoge in Ausbildung führen. Der Student verpflichtet sich, selbst keine Audio- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch die Veranstalter vorzunehmen. Zuwiderhandlung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Der Student willigt in die Erstellung von Audio- und Videodateien ein. Er verzichtet auf sämtliche urheber- oder wettbewerbsrechtliche Nutzungs- und Entschädigungsansprüche, die aus der Audio- oder Videoaufzeichnung von Unterrichtsveranstaltungen entstehen können. Erhält der Student Audio- und Videoaufzeichnungen vom Veranstalter, so verpflichtet er sich diese ausschließlich zum privaten Gebrauch zu verwenden. Der Student erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten nach Ende der Ausbildungsverhältnisse zu löschen. Der Student erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtstag, Geburtsort) und Kommunikationsdetails (Telefonnummern, e-Mail Adresse, etc. in einer zentralisierten Datenbank gespeichert werden, die vom Feldenkrais Verband Österreich und EuroTAB geführt wird. Der Student wird durch seine Anmeldung studentisches Mitglied des Feldenkrais Verband Österreich, sofern er dieser Mitgliedschaft nicht widerspricht. Der Veranstalter bezahlt den Mitgliedsbeitrag direkt an den Verband. Die Bildwortmarke darf erst nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung verwendet werden.

11. Nachholen: Sollte der Student einzelne Ausbildungsabschnitte bei anderen, zu uns kooperativen Trainings und Organisationen, absolvieren (z.B. wegen Erkrankung im geplanten Modul, etc.), so treffen diese AGB sinngemäß auch für diese Ausbildungsabschnitte zu.

12. Nebenvereinbarungen: Sämtliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das betrifft auch Vereinbarungen zur Änderung des Schriftformerfordernisses.